Adler von Arathor
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 Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich?

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Erana

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BeitragThema: Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich?   Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich? Icon_minitimeDi 30 Apr 2013, 23:15

Hallo zusammen,

immer wieder kam die Frage auf, was die Mitglieder des Hauses selber entscheiden dürfen und wofür zwingend ein Gespräch mit Roderick von Nöten ist.

Die folgende Aufstellung soll euch einen kleinen Einblick gewähren und ich habe mir Mühe gegeben, mich möglichst kurz zu halten. Sollten weitere Punkte von Interesse sein, werde ich sie ergänzen und auch sonst die Texte und Definitionen nach und nach immer weiter ausbauen.


1. Gruppierungen des Hauses:

Vasallen/Hofadel:

Die Vasallen unterstellen sich freiwillig dem Markgrafen als ihren Lehnsherr und stehen ihm mit militärischer Hilfe, sowie Rat und Tat beiseite. Im Gegenzug kann ihnen Land zur Verfügung gestellt werden, das sie als eigenständiges Lehn bewirtschaften. In Friedenszeiten agieren sie autonom und müssen nur kommen, wenn der Lord sie ruft.

Familienmitglieder:

Auch die direkten Mitglieder des Hauses sind wie Vasallen anzusehen. Im Alltag verrichten sie ihr eigenes Leben, doch wenn der Markgraf sie braucht, müssen sie ihm zur Seite stehen.

Selbst die Matriarchin und die Prinzessin folgen diesem Prinzip und besitzen keine Befugnisse, die über die grundsätzlichen Rechte hinausgehen. In erster Linie dienen sie dazu, das Haus zu präsentieren und potenzielle Verbündete mit Charme und Witz für sich zu gewinnen.

Geschworene Klinge/Ritterschaft:

Die Ritterschaft stellt das feste Heer des Markgrafen dar und ist unmittelbar an das Haus gebunden. Sie leben direkt auf dem Anwesen und dürfen es nur mit Erlaubnis ihres Herrn verlassen.

Freisassen:

Freisassen, oder auch Wehrbauern genannt, sind gewöhnliche Landbewohner, die in Kriegszeiten zum Schutz von Heimat und Gut einberufen werden können.

Verbündete:

Diese sind nicht per Schwur an den Markgrafen gebunden, sondern haben oftmals Verträge zum gegenseitigen Schutz mit dem Markgrafen geschlossen. Kommt es zu gemeinsamen Kampfaktionen, wird einer Partei die direkte Führung übergeben, während die anderen als Berater fungieren. Dennoch erfolgt keine blinde Befehlshörigkeit, um politischen Verstrickungen vorzubeugen.


2. Hierachie und Befehlsbefugnisse:

Der Abschnitt soll angeben, für welche Anliegen ein Gespräch bzw. die Erlaubnis des Markgrafen von Nöten ist und welche Belange an anderer Stelle geklärt werden können. Falls nicht anders angegeben, sind die Wirkungsbereiche der Hand mit denen des Markgrafen gleichzusetzen und die Bezcihnung Lords und Ladies beinhaltet selbstverständlich auch Markgraf und Hand.

sozial:

Unabhängig davon, ob Vasall, Ritterschaft oder gar Familie/Hofadel, bedarf eine Hochzeit immer der Zustimmung des Markgrafen.

Wie eingangs bereits angesprochen, ist es Vasallen und Familie gestattet, frei zu reisen, allerdings wird es as höflich und angemessen angesehen, das Haus über eine längere Abwesenheit in Kenntnis zu setzen. Dies kann bei jeder Lady, jedem Lord oder Offizier erfolgen und erfordert kein Gespräch mit dem Markgrafen. Allerdings müssen sie dabei sicherstellen, dass sie zurückbeordert werden können, sollte der Markgraf unerwartet ihren Beistand benötigen.

Reisen der Ritterschaft oder Beurlaubungen dieser obliegt dem Markgrafen. Hingegen kann die Beurlaubung der Bediensteten von jeder Lady und jedem Lord genehmigt werden.

politisch:

Sowohl die Neueinstellung, Beförderung als auch die Entlassung von Bediensteten und sonstigem Personal kann durch die Ladies und Lords durchgeführt werden.

Die sonstige Diplomatie und Rechtsprechung des Hauses fällt einzig und allein dem Markgrafen und dessen Hand zu. Ranghohe Lords und Ladies sind zwar befugt, sich Anliegen anzuhören, doch sind diese weiterzugeben und keine Zugeständnisse an den Bittsteller zu machen. Dabei appeliere ich auch an die Logik der Spieler, was Rang, Alter und Einfluss des jeweiligen Charakters angeht.

militärisch:

Einstellungen von Gardisten oder Freisassen liegen unter der Schirmherrschaft der Gardeoffiziere, wobei der ranghöchste Offizier das größte Stimmgewicht hat.
Entlassungen von Gardisten und Offizieren wiederum müssen von dem Markgrafen genehmigt werden, Freisassen hingegen von den Offizieren.

Jedem potenziellen Mentor und Knappen steht es frei, den jeweils anderen selber zu wählen, doch behält der Markgraf sich ein Votum vor. Ebenso werden Beförderungen von dem jeweiligen Mentor oder Vorgesetzen ausgesprochen.



Zudem habe ich eine Bitte, was die Atmosphäre betrifft. Solltet ihr ein Anliegen haben, das wen auch immer betrifft, so lasst ihm eine ic ausgespielte Nachricht zukommen (sei es GHI, Brief oder ähnliches). Das gibt dem gegenüber die Möglichkeit, spielerisch auf das Anliegen einzugehen und erspart uns woöglich vor einer Whisperflut. Ausgenommen davon ist allerdings ein Hinweis "Ich habe Person xy einen Brief geschrieben." da man nicht immer genau wissen kann, wann wer mit welchem Charakter online ist.

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Tellos

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BeitragThema: Re: Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich?   Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich? Icon_minitimeMi 01 Mai 2013, 02:34

Aye, super.

Danke Nunzi!
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shantrea

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BeitragThema: Re: Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich?   Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich? Icon_minitimeMi 01 Mai 2013, 05:08

Top Beitrag!^^

Ich hätte in der Tat eine frage bezüglich der Sache mit den Anhängern des verbündeten Hauses.

Wenn jetzt Aelendra oder der Markgraf selbst einen Befehl geben würden, müsste man diesen auch folge leisten als Mitglied des Hauses Ainsworth ohne Absprache(Vor allem wenn es um den Markgrafen jetzt geht). Also ohne das Erana davon in Kenntniss gesetzt wurde das man den Befehl übernehmen will oder muss das zuvor mit Erana abgesprochen werden?
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Erana

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BeitragThema: Re: Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich?   Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich? Icon_minitimeMi 01 Mai 2013, 05:24

Dabei geht es lediglich um Kampfhandlungen.
Und Aelendra ist, wie oben geschrieben -absolut- außen vor, da sie -nichts- zu sagen hat, was auch endlich einmal in die Köpfe der Leute sollte. Ihrem Befehl ist genauso viel oder wenig Folge zu leisten, wie dem von Viola, Tellos oder Dernos z. B.

Sollte Erana allerdings zu Kriegszeiten die Oberbefehlsgewalt von Roderick akzeptieren, dann kann er ihre Truppen auch einsetzen, doch ist anzunehmen, dass Erana sich zeitgleich im Stab von Rod befindet und daher kein Einsatz ohne ihr Wissen stattfindet.
Daher nannte ich es auch "Führung übergeben" und nicht "Führung übernehmen". Smile
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Jeremy Korren

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BeitragThema: Re: Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich?   Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich? Icon_minitimeDo 02 Mai 2013, 11:03

Grundsätzlich schon ganz gute Richtlinien, aber es gibt ein paar Sachen, die ich persönlich ändern würde, bzw. die nicht stimmen.

A: Vasallen und Ritter brauchen für Hochzeiten die Erlaubnis des Markgrafen. Das halte ich für übertrieben restriktiv, gerade Vasallen, die nicht die die ganze Zeit auf der Hohenwacht verbringen dürften in dieser Hinsicht ungebunden sein.

B: Einstellung und Entlassen von Freisassen durch Gardeoffiziere. Freisassen sind in erster Linie Freibauern, also Bauern, die ein Stück Land bewirtschaften und zum Militärdienst eingezogen werden. Folglich können neue Freisassen von den Leuten eingestellt werden, die auch Land zu vergeben haben. Das ist in erster Linie der Lord selbst und dann seine Vasallen.
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Aeslynn
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BeitragThema: Re: Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich?   Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich? Icon_minitimeDo 02 Mai 2013, 19:15

Gute Punkte, denen ich so weit zustimme Clemens.

Ritter am Hofe sollten dennoch für Hochzeiten die Zustimmung des Lords benötigen, sie sind immerhin Teil des Haushalts.
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shantrea

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BeitragThema: Re: Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich?   Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich? Icon_minitimeFr 03 Mai 2013, 06:00

Nun, das ist nicht ganz korrekt. Das kommt wiederum auf die Zeitepoche an und welches Land man hier wegen des Adelssystem zum Vorbild nimmt.


Im Zentralen Mittelalter(Auch Hochmittelalter) war es durchaus brauch das der Lehnsherr in der Verpflichtung war z. B: Witwen erneut zu verheiraten die der tote Vasal verlassen hat, auch gab es durchaus(In Frankreich war das so) in der Zeit das die Einwilligung des Lehnsherren von nöten war um zu Heiraten. (NIcht immer Persönlich, es reichte oftmals schriftlich, es war mehr wohl eine Formalität um die ungefähre Übersicht zu wahren)
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BeitragThema: Re: Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich?   Befehlsbefugnisse - Wann brauche ich den Markgrafen wirklich? Icon_minitime

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