In den Weilern und Gehöftansammlungen der Mark Hohenwacht tauchen in diesen Tagen Herolde zusammen mit Eskorten aus Fußknechten aus Hohenwacht auf. An den Anschlagtafeln, aber auch mündlich verkündet kann man dort folgendes erfahren.
Gerichtet an das Volk der Mark und alle Stände von Hohenwacht:
Hiermit tun wir kund, dass der erlauchteste Regentschaftsrat seiner Hoheit, des Markgrafen Roderick II. van Haven von dieser Stunde an folgende zwingende gesetzliche Maßnahmen für die gesamte Mark Hohenwacht erlassen hat:
I. Die Akte zur Professionalisierung der Armee
Es sei hiermit kund getan und zu wissen, dass das Privileg zur Führung militärischer Körperschaften der Mark Hohenwacht von nun an und für alle Zeit nicht mehr allein jenen zufallen mag, die dem Stande und der Geburt nach dazu berechtigt sind. Mit diesem Tage sei verkündet, dass die Armee des Markgrafen, so in Krisenzeiten einberufen, von einem Korps professioneller Offiziere geführt werden möge, ungeachtet des Standes und der Herkunft. Ferner sei allen Freisassen der Mark und allen Gutshaltern die da sind vom Ritterstande kund getan, dass von nun an die Möglichkeit bestehe, sich in der Festung Hohenwacht für eine Aufnahme und Ausbildung zum Offizier der Armee der Mark zu melden. Unterkunft und Ausbildung, sowie Sold werden aus dem Schatz der Markgrafschaft Hohenwacht gezahlt, sofern eine Aufnahme in das Offizierskorps erfolgt.
II. Die Akte zum Wiederaufbau der Mark
Viel Verheerung hat unser Land in den letzten Monaten gesehen. Den Einfall der Legion und die Verheerungen durch Überfälle der Verlassenen sind nur einige davon. Der Regentschaftsrat seiner Hoheit, Markgraf Roderick II. van Haven hat daher folgende Maßnahmen beschlossen:
II.1 Entlastung des Freisassenstandes
Alle Freisassen der Mark seien für die nächsten 6 Monde von den Steuerabgaben befreit. Ferner seien aus dem Schatz der Mark Baumaterialien zu zahlen, die zum Wiederaufbau der Mark notwendig sind. Die allgemeine Wehrpflicht sei auf ein Mitglied pro Familie für das nächste Jahr beschränkt.
II.2 Anwerbeabkommen
Die Anwerbung von Siedlern aus dem Süden sei intensiviert. Neuankömmlingen sei zum ersten Steuerfreien Jahr ein halbes weiteres gewährt. Botschafter werden in den Süden geschickt werden, um für Siedlung in der Mark Hohenwacht zu werben.
II.3 Integrierung der Bergstämme
Den wilden Bergstämmen aus den umliegenden Bergen der Mark sei brachliegendes Land zur Besiedlung und Bestellung angeboten. Für sie soll zum Tage der Ansiedlung hin ein Jahr der Steuerfreiheit gelten. Gelten mögen für sie die Wehrpflicht in der Mark und die Gesetze, die für alle Untertanen seiner Hoheit beschieden sind.
Gegeben und beschlossen durch die erlauchten Herrschaften des Regentschaftsrates von Hohenwacht, vertreten durch:
Aelendra Aeslynn van Haven, Prinzessin von Hohenwacht, Baronin von Schwertbach und Regentin der Mark
Lady Elizabeth Strifent Baronetess Hawkerville, sowie Beraterin und Stimmberechtigte im Regentschaftsrat
Die Pergamente sind ordentlich beurkundet und gesiegelt; Es besteht kein Zweifel an ihrer Echtheit